Die Vorschriften DGUV V52 (für Krane) und DGUV V54 (für Winden, Hub- und Zuggeräte) schreiben eine jährliche Prüfung Ihrer Krananlagen durch eine befähigte Person vor. Das Ziel ist die Früherkennung von Verschleiß und potenziellen Gefährdungen zur Vermeidung von Ausfällen und Unfällen.
DGUV Vorschrift 3
Elektrische Sicherheitsprüfung
Ergänzend zur mechanischen Prüfung ist laut DGUV Vorschrift 3 eine elektrische Sicherheitsprüfung alle vier Jahre verpflichtend. Diese Prüfung erfolgt gemäß den Vorgaben der VDE und betrifft alle ortsfesten elektrischen Anlagen – dazu zählen z. B. Steuerungen, Antriebe oder Verkabelungen Ihrer Krananlage.
In 3 Schritten zur DGUV-Prüfung
Wir übernehmen für Sie die vollständige Durchführung der gesetzlich geforderten Prüfungen – fachgerecht, dokumentiert und mit klarem Blick auf Betriebssicherheit und Langlebigkeit Ihrer Krananlagen.
Prüfung nach DGUV
Unsere Spezialisten prüfen Ihre Krananlage, Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß der geforderten DGUV Vorschrift 52/54 oder 3.
1
Wartung und Einstellung
Wir führen die Wartung und Einstellung Ihrer Kranlage durch. Außerdem prüfen wir die dazugehörigen Anschlag- und Lastaufnahmemittel.
2
Dokumentation
Über die Prüfung erhalten Sie eine digitale Dokumentation, die Ihnen sowohl die Mängel als auch die technischen Möglichkeiten Ihrer Krane aufweist.
Unser Team koordiniert Ihre Prüftermine nach DGUV V 52, 54 oder 3 schnell und unkompliziert. Damit Ihre Anlage sicher läuft und Sie auf der sicheren Seite sind. Einfach melden – wir kümmern uns, bevor’s hakt.
Die Prüfung Ihrer Krananlagen nach DGUV-Vorschriften ist essenziell für Sicherheit und Langlebigkeit. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Prüfpflicht, Abläufe und Vorteile.
Warum ist die regelmäßige DGUV-Prüfung für meine Krananlage so wichtig?
Die DGUV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient in erster Linie Ihrer Sicherheit. Nur durch regelmäßige Prüfungen lassen sich Verschleiß, Schäden oder sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkennen – bevor es zu Ausfällen oder Unfällen kommt. Außerdem sichern Sie so den rechtssicheren Betrieb und die Langlebigkeit Ihrer Krananlagen.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 52/54 und 3?
Die DGUV Vorschriften 52 und 54 regeln die sicherheitstechnischen Anforderungen an Krananlagen (52) und Winden, Hub- und Zuggeräte (54). Hier geht es vor allem um die mechanische Sicherheit – also die Prüfung von Tragfähigkeit, Verschleiß und der Funktionsfähigkeit mechanischer Bauteile. Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Die DGUV Vorschrift 3 betrifft die elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln – darunter fallen z. B. Steuerungen, Leitungen, Schalter oder Motoren. Auch diese Prüfung ist jährlich vorgeschrieben und muss von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Nur durch die Kombination beider Prüfungen ist der sichere und rechtskonforme Betrieb Ihrer Anlage gewährleistet.
Wie läuft eine DGUV-Prüfung konkret ab?
Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung Ihrer Krananlage, bei der technische Bauteile, Verschleiß und Sicherheitsfunktionen kontrolliert werden. Danach folgen Funktionsprüfungen unter Last, ggf. ergänzt durch elektrische Messungen (bei DGUV V3). Abschließend erhalten Sie einen Prüfbericht mit allen Ergebnissen und Empfehlungen.
Was sind typische Mängel, die bei einer Prüfung festgestellt werden?
Häufige Mängel sind verschlissene Seile oder Ketten, defekte Endschalter, Bremsverschleiß, Risse an tragenden Bauteilen oder veraltete Sicherheitseinrichtungen. Auch fehlende oder unvollständige Dokumentation kann beanstandet werden. Die gute Nachricht: Viele Probleme lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben – wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Erhalte ich nach der Prüfung eine Dokumentation oder ein Prüfsiegel?
Ja. Sie erhalten eine schriftliche Prüfbescheinigung mit allen Ergebnissen, Mängeln und Empfehlungen. Bei bestandener Prüfung wird außerdem eine Prüfplakette angebracht, die den nächsten Prüftermin sichtbar macht.
Kann die Prüfung im laufenden Betrieb durchgeführt werden?
In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn es um Sicht- und Funktionsprüfungen geht. Manche Prüfungen (z. B. unter Last oder an elektrischen Komponenten) erfordern jedoch eine kurze Unterbrechung. Wir stimmen den Ablauf individuell mit Ihnen ab, um Stillstand zu minimieren.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich keine Prüftermine verpasse?
Wir bieten auf Wunsch eine automatische Terminerinnerung oder einen Wartungsvertrag mit integrierter Prüfplanung an. So sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite – ohne an alles selbst denken zu müssen.
Wir sind zertifiziert
Als zertifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen herstellerkonformen Service, Original-Ersatzteile und fundiertes Know-how für Wartung, Reparaturen und Modernisierungen – natürlich arbeiten wir herstellerunabhängig.
und geprüft
Wir stehen für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards – geprüft nach DGUV Vorschrift 3 und DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001.